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CGZP:
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und
Personalserviceagenturen
Gerichtsurteil gegen CGZP: Lohnansprüche geltend
machen!
Das
Landesarbeitsgerichts Berlin hat Anfang Dezember die Tarifgemeinschaft
Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit (CGZP) als "nicht tariffähig"
erklärt. LeiharbeiterInnen, die aufgrund eines Tarifvertrags der CGZP
beschäftigt sind, sollten jetzt ihren Anspruch auf die gleiche Bezahlung
vergleichbarer Stammbeschäftigter geltend machen. |