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CGZP: Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

Gerichtsurteil gegen CGZP: Lohnansprüche geltend machen!

Das Landesarbeitsgerichts Berlin hat Anfang Dezember die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit (CGZP) als "nicht tariffähig" erklärt. LeiharbeiterInnen, die aufgrund eines Tarifvertrags der CGZP beschäftigt sind, sollten jetzt ihren Anspruch auf die gleiche Bezahlung vergleichbarer Stammbeschäftigter geltend machen.

 
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